Verdacht der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil einer Transperson
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden - Jugendschöffengericht - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (20, 27 und 29 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – erhoben. Den Beschuldigten liegt unter anderem gefährliche Körperverletzung zur Last. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 26. August 2026 zwischen 23:00 Uhr und 23:30 Uhr eine 45-jährige Frau – mit der sie zuvor gemeinsam alkoholische Getränke konsumiert hatten – am Amalie-Dietrich-Platz in Dresden geschubst, geschlagen und mehrfach ins Gesicht getreten zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 28. August 2026, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Die Geschädigte erlitt erhebliche Verletzungen im Gesicht (unter anderem eine Nasenbeinund eine Jochbeinfraktur) und musste kurzzeitig stationär im Krankenhaus behandelt werden. Bei der Geschädigten handelt es sich um eine Transperson, die sich derzeit in der Transition vom männlichen zum weiblichen Geschlecht befindet. Im Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Tat ein transfeindliches Motiv
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