Schnellere Verfahren für Solar- und Windanlagen: Baugesetz wird angepasst
Bewilligungsverfahren zu Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen beschleunigt werden. Dazu verpflichtet der am 1. April 2026 in Kraft getretene sogenannte «Beschleunigungserlass» des Bundes die Kantone. Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung war im Kanton Bern in einem ersten Schritt der Erlass einer befristeten Einführungsverordnung vorgesehen. Der Grosse Rat hat in der Herbstsession deutlich gemacht, dass er die Umsetzung im Rahmen eines Gesetzes vorzieht. Der Regierungsrat respektiert diesen Wunsch und hat beschlossen, die Umsetzung des Beschleunigungserlasses im Rahmen einer Baugesetzrevision weiterzuführen.
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