Lichterfahrten in der Adventszeit: frühzeitig beantragen, sicher durchführen
Wenn festlich geschmückte und beleuchtete Feuerwehrfahrzeuge, Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen in der Adventszeit im Konvoi durch Sachsens Ortschaften fahren, dann finden wieder die Lichterfahrten statt. Für viele Menschen sind sie ein stimmungsvolles Ereignis in der Adventszeit. Damit die Fahrten verkehrssicher und verlässlich stattfinden können, sollten Veranstalter Strecke und Ablauf frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abstimmen. Dafür sind die Anträge für Lichterfahrten frühzeitig bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Die Erlaubnis für die Veranstaltung soll spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Da zusätzliche lichttechnische Einrichtungen an den Fahrzeugen eingesetzt werden sollen, ist außerdem eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich. Der entsprechende Antrag soll spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung vorliegen. Ein frühzeitiger Antrag gibt den Behörden Zeit für Rückfragen und notwendige Anpassungen. Für die Prüfung sind neben einer frühzeitigen Abstimmung vollständige Angaben zu Strecke, Ablauf, Fahrzeugen und
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