Meilenstein im Gewaltschutz - Sächsisches Gewalthilfegesetz im Landtag beschlossen
Der Sächsische Landtag hat heute das Sächsische Gewalthilfegesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden der Ausbau und die langfristige Absicherung der Schutz- und Beratungsstrukturen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gewährleistet. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit hat der Freistaat Sachsen seine Pflicht zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes mit der Erstellung eines eigenen Landesgesetzes bis Ende 2026 erfüllt. Staatsministerin Petra Köpping: »Gewalt ist ein Problem für uns alle – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Dem müssen wir uns als Gesellschaft entgegenstellen. Das Sächsische Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Betroffene häuslicher Gewalt erhalten künftig – unabhängig vom Geschlecht – flächendecken Schutz und Beratung. Damit geht Sachsen als eines der wenigen Bundesländer über die Anforderungen des Bundesgesetzes hinaus und sichert einen umfassenden Schutz auch für männliche und queere Betroffene Das Hilfesystem wird bedarfsgerecht ausgebaut. Mit der Aufnahme der vertraulichen Spurensicherung in das Gewalthilfegesetz wird deren Finanzie
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