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11.000 Anträge auf Einstellung der Rückforderung bereits bewilligt – Verfahren soll bis Jahresende abgeschlossen werden

Sachsen hat die Rückzahlung von zu viel erhaltenen Corona-Soforthilfen deutlich erleichtert und damit auf die langjährigen Sorgen vieler Unternehmen und Selbständiger reagiert. Das Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Mitte 2025 die Rückzahlungsregeln vereinfacht und zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, Betroffene finanziell zu entlasten. In besonderen Fällen kann inzwischen sogar vollständig auf eine Rückforderung verzichtet werden. Bis Ende Juni 2026 sind insgesamt 12.018 Anträge auf Einstellung der Rückforderung eingegangen. Davon wurden 11.026 Anträge bewilligt, lediglich 617 abgelehnt. Weitere 375 Anträge befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Zudem wurde die Möglichkeit einer verlängerten Zahlungsfrist bislang 5.125 Mal in Anspruch genommen. Wirtschaftsminister Dirk Panter: »Die Corona-Soforthilfe hat während der Pandemie Unternehmen und Selbständigen schnell und unbürokratisch durch eine außergewöhnliche Krisensituation geholfen. Viele haben damals unter großer Unsicherheit handeln müssen. Deshalb haben wir die Rückzahlungsregeln deutlich vereinfacht und mehr Möglichkeiten geschaffen, Unternehmen und Selbständige zu en

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