Verfahren "Sächsische Separatisten", 5 St 4/25 - Aufhebung von Haftbefehlen
Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat in dem Verfahren zum Az. 5 St 4/25 nach fast zwei Jahre andauernder Untersuchungshaft die Haftbefehle gegen drei der acht Angeklagten aufgehoben. Bei zwei der Angeklagten hat der Senat den dringenden Tatverdacht nicht mehr in vollem Umfang des Tatvorwurfs als gegeben gesehen und den Haftgrund der Fluchtgefahr verneint; bei dem dritten hat es die Haftfortdauer als unverhältnismäßig angesehen. Der Vollzug des Haftbefehls gegen einen vierten Angeklagten ist ausgesetzt, aber von der Zahlung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden; diese ist noch nicht hinterlegt worden. Auch bei ihm hat der Senat den dringenden Tatverdacht nicht mehr in vollem Umfang des Tatvorwurfs als gegeben angesehen.
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