Versammlung »Gedenken an das jüdische Leben in der Stadt Bautzen«: Eilantrag erfolgreich
Mit Beschluss vom 6. November 2026 hat das Verwaltungsgericht Dresden einem Eilantrag des Veranstalters gegen eine behördliche Beschränkung einer Versammlung stattgeben. Die Versammlung kann wie geplant am 9. November 2026 auf dem Kornmarkt in Bautzen stattfinden. Die Versammlungsbehörde – das Landratsamt Bautzen – hatte dem Veranstalter mit Bescheid vom 2. November 2026 mitgeteilt, er könne die Versammlung nicht am 9. November 2026 von 15:20 Uhr bis 19:00 Uhr auf dem Kornmarkt durchführen, da an jedem Montag dort die »Montagsmahnwache« stattfinde. Die Versammlungsbehörde hatte dem Veranstalter als Alternative zu Versammlungsort und -zeit angeboten, die Versammlung auf den Hauptmarkt oder auf den Platz vor dem Deutsch-Sorbischen Volkstheater zu verlegen oder die Versammlung auf dem Kornmarkt bis 17:30 Uhr zu beenden. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass dieser Bescheid nach summarischer Prüfung rechtswidrig ist. Es hat deshalb dem Antrag des Veranstalters auf aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs stattgegeben. Die tragenden Gründe des Verwaltungsgerichts sind folgende: Zum Kern der Versammlungsfreiheit gehöre auch das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters, über Ort,
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