Barrieren und Bedarfe: Studie des Sozialministeriums zeigt Wege zur Teilhabe für Menschen mit spezifischen Behinderungen auf
Die »eine« Behinderung gibt es nicht – jede Art einer Behinderung ist individuell. So unterschiedlich die Beeinträchtigungen für die betroffenen Menschen durch diese Behinderungen sind, so gilt insbesondere für Menschen mit spezifischen Behinderungen, dass oft nur wenig über die Lebenssituation dieser Menschen in Sachsen bekannt ist. Um zu ermitteln, welche besonderen Unterstützungsbedarfe Menschen mit spezifischen Behinderungen haben, hat das Sozialministerium die »Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe von Menschen mit spezifischen Behinderungen mit dem Ziel der Sicherung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe« in Auftrag gegeben. In der Studie wurden Bedarfe von Menschen mit Autismus-Spektrum, mit Prader-Willi- oder Angelman-Syndrom sowie Taubblindheit untersucht. Die Studie fußt auf einer Maßnahme des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und wurde vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) durchgeführt. Ziel der Untersuchung war es, auf Grundlage vorhandener Angebote bestehende Barrieren und Bedarfe sichtbar zu machen und daraus konkrete Handlungsvorschläge abzulei
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