Ver.di Warnstreik bei der Charité - Teilvergleich und Urteil zum Umfang der Notdienstpläne
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14.10.2026 ganztägig über die Berufung der Gewerkschaft ver.di gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zum Umfang des Notdienstes bei Warnstreiks (PM Nr. 29/26 vom 03.09.2026) verhandelt. Die Tarifvertragsparteien haben einen Teilvergleich unter anderem zu Vertretungsregelungen zwischen bestimmten Stationen während des anstehenden Streiks vom 15. bis 17.10.2026 erzielt.
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