Wiederaufnahmeförderung für das Jahr 2027 ausgeschrieben
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt bekannt, dass sich Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Freie Berliner Gruppen bis zum 02. Dezember 2026 um eine Wiederaufnahmeförderung im Jahr 2027 bewerben können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.
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