Bäume müssen einer Photovoltaik-Anlage nicht weichen - 35/26
Der Gewinnung von Energie aus Photovoltaik-Anlagen kommt nicht stets Vorrang vor dem Erhalt von Bäumen zu. Das folgt aus dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Der Kläger hatte die nach der Baumschutzsatzung der beklagten Gemeinde erforderliche Genehmigung beantragt, drei auf seinem Grundstück stehende Waldkiefern fällen zu dürfen.
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