Der Regierungsrat will die Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum vereinfachen
Künftig soll auch der Erwerb von nicht ausschliesslich selbstgenutzten Wohnimmobilien steuerlich begünstigt werden. Dazu will der Regierungsrat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Handänderungssteuer lockern. Auch das Verfahren zur Steuerbefreiung wird vereinfacht. Die neue Lösung ist klarer und einfacher in der Umsetzung. Das angepasste Handänderungssteuergesetz geht nun in die Vernehmlassung.
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