Papier war gestern: online gestellter Bauantrag wird in Sachsen flächendeckend ermöglicht
Wer in Sachsen bauen will, soll seinen Bauantrag künftig grundsätzlich digital stellen können. Das sieht der Entwurf des Ersten Sächsischen Gesetzes zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo I) vor, den das Kabinett heute (3. November 2026) vorgelegt hat. Darin enthalten ist die Änderung der Sächsischen Bauordnung: Bauanträge und Bauvoranfragen sollen danach grundsätzlich online bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden können. Papieranträge sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die neue Regel soll voraussichtlich ab 1. Juli 2027 gelten. Staatsministerin Regina Kraushaar: »Wenn wir das Bauen in Sachsen einfacher, schneller und transparenter machen wollen, dann müssen wir auch bei der Antragstellung ran. Wer baut, will seinen Antrag erstens papierlos vorlegen können und zweitens jederzeit online nachsehen, wo das Verfahren steht. Damit das geht, braucht es die digitale Baugenehmigung. 36 von 42 Bauaufsichtsbehörden sind schon am Start, die übrigen folgen mit dem Rückenwind unserer gesetzlichen Regelung bis Ende März 2027. Ich danke den Kammern, Planungsbüros und den Bauaufsichtsbehörden vor Ort, die mit uns gemeinsam den Umstieg gut begleiten wo
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