Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes verbessert die Wettbewerbsbedingungen für CTC, DZA und Industrieforschungseinrichtungen
Nach dem Deutschen Bundestag hat jetzt der auch der Bundesrat wichtige Änderungen am Wissenschaftsfreiheitsgesetz verabschiedet. Damit werden v.a. Nachteile der Großforschungszentren CTC und DZA sowie deutscher Industrieforschungseinrichtungen im nationalen und auch weltweiten Wettbewerb beseitigt. Sachsen hatte sich gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür im Bundesrat stark gemacht. Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte nach der Entscheidung: »Wissenschaft ist international und lebt vom Wettbewerb um die besten Ideen und die besten Köpfe. Eine starke Forschungsnation wie Deutschland darf hier nicht den Anschluss verlieren. Und auch das starke Wissenschaftsland Sachsen will weiterhin den klügsten Köpfen aus aller Welt hervorragende Rahmenbedingungen in weltweit renommierten Einrichtungen bieten. Vor allem die neuen Großforschungszentren CTC und DZA sowie Industrieforschungseinrichtungen hatten dafür aber bisher nicht die gleichen Ausgangsvoraussetzungen wie viele andere wissenschaftliche Einrichtungen. Ich freue mich, dass das Wissenschaftsfreiheitsgesetz jetzt an dieser entscheidenden Stelle nachgeschärft wurde.« Eine wichtige Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes a
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