Bezirksamt veröffentlicht Sondernutzungskonzept für den öffentlichen Straßenraum
Der öffentliche Straßenraum muss vielen Anforderungen genügen. Zum einen sind hier verschiedene Verkehrsarten unterwegs, zum anderen wird das öffentliche Straßenland für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zwecke genutzt. Nutzungsarten, die über den sogenannten „Gemeingebrauch“ hinausgehen, sind eine genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes.
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