Kein Zugang zu Redeentwurf und weiteren Dokumenten des Bundeskanzleramts - 34/26
Das Bundeskanzleramt muss den Entwurf der „Zeitenwende“-Rede von Bundeskanzler Scholz sowie drei Leitungsvorlagen aus Referaten des Kanzleramts nicht zugänglich machen. Das folgt aus dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Der Kläger begehrt den Zugang zu Dokumenten des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang mit der „Zeitenwende“-Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 im Deutschen Bundestag.
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