Monitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnungen –Jahresbericht 2025 ist online verfügbar
Die Antragszahlen für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in den sozialen Erhaltungsgebieten auf Grundlage der Umwandlungsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) haben sich seit dem Jahr 2021 erheblich reduziert. Im Jahr 2025 erfolgten Antragstellungen für lediglich 33 Wohnungen. Im 1. Halbjahr 2026 wurden acht Wohnungen beantragt. Gleichzeitig bewegen sich die stadtweiten Antragszahlen für Umwandlungen auf Grundlage der Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB auf geringem Niveau.
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