Schnelles Urteil wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Amtsgericht Görlitz am 21. Oktober 2026 einen 58-jährigen polnischen Staatsangehörigen im beschleunigten Verfahren wegen Verstoßes gegen des Freizügigkeitsgesetz/EU in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Dem Beschuldigten lag zur Last, an drei Tagen im Oktober 2026 im Bereich des Bahnhofs Görlitz in die Bundesrepublik Deutschland eingereist zu sein, obwohl die zuständige Behörde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot festgestellt hatte (Verlust der Freizügigkeit). Der Beschuldigte wurde am 20. Oktober 2026 durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf vorläufig festgenommen. Er war geständig und bereits mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft.
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