Qualifizierungszeit in Sachsen startet am 1. Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in Sachsen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Qualifizierungszeit. Vollzeitbeschäftigte erhalten dafür drei Arbeitstage im Kalenderjahr; bei geringerer Wochenarbeitszeit verringert sich der Anspruch anteilig. Die Freistellung ist nur für Weiterbildungen möglich, die dem Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz entsprechen. Bildungsträger, die eine Anerkennung ihrer Veranstaltungen benötigen, können ab dem 1. November 2026 digital über das Antragsportal unter https://www.arbeit.sachsen.de/qualifizierungszeit.html beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) einen Antrag stellen – spätestens zwölf Wochen vor Beginn der jeweiligen Weiterbildung. Die Anerkennung gilt für die beantragte Veranstaltung oder für mehrere Veranstaltungen gleicher Art. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich. Wirtschaftsminister Dirk Panter: »Mit der Qualifizierungszeit schaffen wir einen verlässlichen Rechtsanspruch für die berufliche Entwicklung und für Qualifizierungen im Ehrenamt, etwa bei Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Hilfsorganisationen oder im Sport. Kleine Betriebe entlasten wir mit einer paus
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