Staatsregierung bringt Erstes Sächsisches Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung in den Landtag ein
Dresden (3. November 2026) – Das Sächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am 3. November 2026 den überarbeiteten Entwurf des Ersten Sächsischen Gesetzes zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung (StaMo I) beschlossen und wird den Gesetzentwurf nun an den Sächsischen Landtag übermitteln. Damit überführt die Staatsregierung den im Frühjahr angekündigten Richtungswechsel beim Bürokratieabbau in konkretes Landesrecht. Das Gesetz wurde um die Regelungen aus dem Gesetz zur Modernisierung landesrechtlicher Formerfordernisse und dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes ergänzt. Es bündelt damit einen ersten sächsischen Maßnahmenkatalog, der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und die Verwaltung gleichermaßen entlastet. Staatskanzleichef Dr. Andreas Handschuh: »Unser Ziel ist klar: die Verwaltung in unserem Freistaat soll einfacher, schneller und moderner werden. Wir gehen dabei radikale Schritte, um Freiraum für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen zu schaffen. Die Vielzahl positiver Rückmeldungen von Unternehmen, Kommunen und Fachverbänden im Rahmen der Anhörung und aus dem Konsultationsverfahren gibt uns Rückenwind. Wir wollen nicht lä
Plan Gratis · Plus 29 CA$ o Pro 99 CA$/mes


