Schärferes Recht gegen heimliche Betäubung
Die Bundesregierung hat mit den nun vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches ein wichtiges Vorhaben beim Kampf gegen sexualisierte Gewalt und Gewalt gegen Frauen auf den Weg gebracht: Der Einsatz von K.-o.-Tropfen wird härter bestraft.
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