Berliner Gymnasium darf demonstrative Ausübung religiöser Riten verbieten (Nr. 44/2026)
Ein Berliner Gymnasium darf in seiner Schulordnung die demonstrative Ausübung religiöser Riten verbieten, um bestehenden religiösen Konflikten an der Schule zu begegnen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Mit ihrer Klage wendet sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) gegen eine Regelung in der Schulordnung eines Berliner Gymnasiums, wonach in der Schule die demonstrative Ausübung von religiösen Riten im Interesse des Schulfriedens untersagt ist.
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