FU Berlin erhält als erste Berliner Hochschule das Recht zur Berufung von Hochschullehrenden
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Dr. Ina Czyborra hat der Freien Universität Berlin als erster Berliner Hochschule das Recht zur Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern übertragen. Die Übertragung erfolgt zunächst befristet für eine Dauer von vier Jahren. Die FU Berlin übernimmt mit der Übertragung die vollständige Verantwortung für die Qualität und Rechtmäßigkeit der Verfahren und ist allein für die Freigabe der Professuren vor Ausschreibung zuständig.
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