Ausweisung von Windenergiegebieten in Berlin – Zweite Stufe der Beteiligung beginnt
Das Land Berlin muss entsprechend der bundesgesetzlichen Vorgaben einen bestimmten Teil seiner Landesfläche für Windenergie-Nutzung nachweisen und planerisch sichern. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2025 erfolgt nun ein weiterer Beteiligungsschritt, in dem der überarbeitete Planungsstand erneut der Öffentlichkeit und den Behörden zur Kenntnis gegeben wird und erneut Stellungnahmen abgegeben werden können. Aus diesem Grund findet vom 9.
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