Verwaltungsvorschrift: Berlin schafft Klarheit beim Betrieb von Kaminöfen in Notlagen
Eine neue Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt schafft Klarheit beim Betrieb von Kaminöfen und anderen Einzelraumfeuerungsanlagen in besonderen Notsituationen. Vieler solcher Öfen dürfen nach Bundesimmissionsschutzrecht seit Anfang 2025 grundsätzlich nicht mehr betrieben werden, weil die Einhaltung bestimmter Grenzwerte zum Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht nachgewiesen werden kann. Wer diese Öfen dennoch betreibt, riskiert eine Geldbuße.
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