Neue Sozialhilfegesetzgebung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft
Der Regierungsrat hat die totalrevidierte Sozialhilfeverordnung verabschiedet und setzt sie zusammen mit dem neuen Sozialhilfegesetz per 1. Januar 2027 in Kraft. Die neuen Grundlagen stärken die Aufsicht über die Sozialdienste und vereinheitlichen die Fallführung. Gleichzeitig werden die Anreize zur Integration gestärkt und der Grundbedarf an die Teuerung angepasst.
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